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Pastoralraum Aargau Süd

Zum Pastoralraum Aargau Süd gehören 10 politische Gemeinden des Bezirks Kulm, 8 befinden sich im Wynental und 2 im Seetal. Die wynentaler Gemeinden sind Teufenthal, Unterkulm, Oberkulm, Zetzwil, Gontenschwil, Leimbach, Reinach und Menziken. Die seetaler Gemeinden sind Birrwil und Beinwil am See. Von den ingesamt 31'974 Einwohnern (2021) sind 6'625 Personen römisch-katholisch, dies entspricht einem Anteil von 21 %, also etwas mehr als ein Fünftel.

Der Pastoralraum besteht aus der Pfarrei St. Anna. Zur Pfarrei gehören die drei Kirchen St. Anna, Menziken, St. Martin, Beinwil am See und Bruder Klaus, Unterkulm.

Karte

Kirchen

Die farbigen Flächen, 10 Gemeinden, bilden den Pastoralraum Aargau-Süd. Die unterschiedlichen Farben zeigen die Zuordnung zu den Kirchen.

Kirche St. Anna Menziken

Kirche Bruder Klaus Unterkulm

Kirche St. Martin Beinwil am See

 

Im April 2021 gehörten unserem Pastoralraum 6'625 Personen an, davon besassen 2’475 ausländische Bürgerrechte. 36 % unserer Pfarreiangehörigen sind Ausländer, ohne Schweizer Pässe. Die grössten Gruppen kommen aus Italien (784 Personen), Kroatien (394), Kosovo (259), Deutschland (231) und Polen (140). Wenn wir berücksichtigen, dass einige Katholiken und ihre Familien ihre Bürgerrechte schon hier erwarben, dann dürfen wir sagen, dass über die Hälfte unserer Pfarrei ausländische Wurzel hat. Die Zusammenarbeit mit anderssprachigen Missionen hat dann bei uns eine grosse Bedeutung. Jeden Sonntag und an den weiteren Festtagen werden Gottesdienste in der italienischen Sprache gehalten. Jeden zweiten Sonntag werden kroatische Gottesdienste gefeiert. Dazu kommen die kulturellen Zusammenkünfte der beiden Gruppen und der kroatische Religionsunterricht für die Kinder. 


Drei Katechetinnen beantworten vier Fragen


Das duale System

Die Römisch-Katholische Kirche in der Schweiz kennt das sogenannte duale System. Damit ist gemeint, dass zwei gleichberechtigte Partner sich die Aufgaben im kirchlichen Leben teilen: die pastorale Seite – organisiert als Pfarrei – und die staatskirchenrechtliche Seite organisiert als Kirchgemeinde. Beide Partner tragen ihre je eigene Verantwortung für das Wohl der Kirche und treffen ihre Entscheide einvernehmlich.

 

Pfarreien

  • Pastorale Seite
  • Zuständig für Gottesdienst (und Nutzung der Sakralräume) und Seelsorge
  • Geleitet vom Pfarrer/Gemeindeleiter, beauftragt vom Bischof, Seelsorgern und allen weiteren Mitarbeitern und Freiwilligen
  • Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden

Kirchgemeinden

  • Staatskirchenrechtliche Seite
  • Zuständig für die Finanzen (Ausnahme: Kirchliche Gelder), die Verwaltung (Ausnahme: Pfarramtsverwaltung), die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
  • Geleitet von der demokratisch gewählten Kirchenpflege
  • Teil der kantonalen Landeskirche